Allgemeine Verkaufsbedingungen
I. Geltung der Bedingungen
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Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Petrofer erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers
unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
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Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Petrofer sie
schriftlich bestätigt.
II. Angebot und Vertragsschluss
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Die Angebote von Petrofer sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und
sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
von Petrofer. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
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Bestellte Mengen können über- oder unterschritten werden, wenn sie sich außerhalb der
Gebindegrößen von Petrofer bewegen oder wenn es sich um eine Sonderanfertigung
handelt. Für die Berechnung ist das von Petrofer festgestellte Abgangsgewicht maßgebend.
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Die Angestellten von Petrofer sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
III. Preise/Preisbindung
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Soweit nicht anders angegeben, hält sich Petrofer an die in ihren Angeboten enthaltenen
Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung
genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
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Die angegebenen Preise verstehen sich per 100 kg bzw. 100 l, per Stück oder per Gebinde.
IV. Verpackung
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Einwegverpackungen gehen in das Eigentum des Käufers über. Leihverpackungen sind
restlos entleert innerhalb von 3 Monaten in wiederverwendungsfähigem Zustand frei
Hildesheim zurückzugeben. Erfolgt keine entsprechende Rückgabe des Leihgutes, so ist
Petrofer berechtigt, den Wert des Leihguts dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Leihgebinde dürfen nicht zur Aufbewahrung fremder oder gebrauchter Produkte benutzt
werden; sie sind vor Witterungseinflüssen zu schützen.
V. Liefer- und Leistungszeit
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Lieferfristen und Termine gelten, sofern Petrofer sie nicht durch eine schriftliche Zusage
ausdrücklich als verbindlich angegeben hat, nur annähernd. Die Lieferfristen beginnen
mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller
Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig und werden gesondert in
Rechnung gestellt.
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Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die Petrofer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -
hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Rohstoffmangelsituationen,
Verkehrsstörungen, Wettereinfluss, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei
Lieferanten von Petrofer eintreten -, hat Petrofer auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Petrofer, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
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Insofern Petrofer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu
vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober
Fahrlässigkeit von Petrofer.
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Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
Bei erheblichen Zahlungsrückständen ist Petrofer berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.
VI. Gefahrübergang
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Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware zwecks Versendung das Lager
von Petrofer verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Petrofer unmöglich
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
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Nimmt der Kunde ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragsmäßig nicht
ab, oder wird auf Wunsch des Kunden der Versand verzögert, ist Petrofer berechtigt, die
Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder selbst zu verwahren. Der
Kunde hat die entstehenden Lagerkosten, mindestens 0,5% des Kaufpreises für jeden
Monat zu tragen, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen
Kosten wesentlich geringer sind. Petrofer ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen Nachfrist anderweitig über die Ware zu verfügen und dem Kunden als
Mindestschaden 20% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist
nach, dass der tatsächlich entstandene Schaden erheblich geringer ist.
VII. Zahlungen
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Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Petrofer innerhalb 30 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Serviceleistungen, z.B. Altsalzentsorgung, Regenerieren
und Ausdampfen, Prüfchemikalien und -geräte sind sofort netto Kasse zahlbar.
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Petrofer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Kunde wird über die Art der
erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist
Petrofer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen.
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Gerät der Kunde in Verzug, so ist Petrofer berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt
Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weiter ist
Petrofer berechtigt, für jede Mahnung dem Kunden einen Bearbeitungsaufwand von
10,00 Euro in Rechnung zu stellen.
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Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
VIII. Eigentumsvorbehalt
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Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von Petrofer (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung
sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender
oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.
Das gilt auch, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldoforderung.
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Vermischt der Kunde die Ware von Petrofer mit anderen beweglichen Sachen in untrennbarer
Weise, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen
Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf Petrofer übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum
von Petrofer unentgeltlich.
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Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an
Petrofer ab, die die Abtretung annimmt. Der Kunde ermächtigt Petrofer, die an sie
abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
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Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von
Petrofer hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist
Petrofer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung
des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Petrofer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
IX. Mängelrügen, Gewährleistungen
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Für Sach- und Rechtsmängel haftet Petrofer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt. Eine über die
gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende, unselbstständige Garantie
wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. bei ausdrücklicher schriftlicher
Garantieübernahme gewährt.
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Sachmängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach Empfang der
Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Vermischungen und Verarbeitungen
schriftlich binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Eingangstag der Lieferung beim
Kunden, zu rügen; nicht offensichtliche Mängel binnen Wochenfrist nach ihrer
Entdeckung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung sofort auf ihre Identität
zu überprüfen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Anzeige bei Petrofer, gilt die
Lieferung als genehmigt. Die Untersuchungspflichten gemäß § 377 HGB bleiben
unberührt.
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Wird ein Sachmangel an der gelieferten Ware nachgewiesen, so wird von Petrofer eine
Ersatzlieferung zur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde das
mangelhafte Produkt bzw. Produktteil an Petrofer zurückgesandt hat. Bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht auf Rücktritt vom
Vertrag oder Herabsetzung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche sind, soweit
nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.
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Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung stehen dem Kunden nur dann zu,
wenn die Pflichtverletzung von Petrofer oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
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Gibt der Kunde Petrofer keine Gelegenheit, sich von dem Vorliegen des Sachmangels zu
überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben
davon nicht unverzüglich zur Verfügung, ist Petrofer gegenüber geltend gemachten
Gewährleistungsansprüchen zur Zurückbehaltung berechtigt.
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Die Gewährleistungspflicht von Petrofer erlischt bei ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung der gelieferten Ware sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der
Ware durch den Kunden.
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Petrofer ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, solange der Kunde seine
Verpflichtungen Petrofer gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt hat.
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Ergibt die Überprüfung eines gerügten Mangels, dass ein Gewährleistungs- bzw.
Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung sowie die Fracht- und
Versandkosten zu Lasten des Kunden.
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Die Angaben von Petrofer zum Liefer- und Leistungsgegenstand in den Katalogen,
Prospekten, Werbung und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen,
Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr. Die
Übernahme von Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien und der Ausschluss
branchenüblicher Abweichungen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung.
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Sämtliche Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten.
X. Haftung
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Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung von vertraglichen
Pflichten, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, auch soweit solche
Ansprüche im Zusammenhang mit Mängelansprüchen des Kunden stehen, zugestanden
werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Petrofer.
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Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen
gegenüber dem Kunden werden außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
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Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen der Mitarbeiter von Petrofer,
jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung. Sofern das
Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß
Absatz 1 und 2 nicht für die daraus herrührenden Ansprüche des Kunden auf Haftung für
Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetz lässt
eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu.
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Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn
oder Ansprüche Dritter, wird die Haftung ausgeschlossen.
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Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt,
mit deren möglichen Eintritt bei Auftragsannahme nach den Petrofer damals bekannten
Umständen zu rechnen war.
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In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf das fünffache des Auftragswertes
begrenzt.
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Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von zwölf Monaten ab Lieferung.
XI. Daten
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Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen und/oder
geschäftsbezogenen Daten gespeichert und im Rahmen der beiderseitigen geschäftlichen
Beziehungen genutzt werden.
XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
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Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Petrofer und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen
Petrofer und dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten
Hildesheim als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
XIII. Unwirksamkeit von Klauseln
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Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten
an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen
Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beidseitiger Interessen am nächsten
kommen. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen wird
dadurch nicht berührt.
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