AGB für den Vertrieb

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG sie schriftlich bestätigt.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  2. Bestellte Mengen können über- oder unterschritten werden, wenn sie sich außerhalb der Gebindegrößen von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG bewegen oder wenn es sich um eine Sonderanfertigung handelt. Für die Berechnung ist das von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG festgestellte Abgangsgewicht maßgebend.
  3. Die Angestellten von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlicheZusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

III. Preise/Preisbindung

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 5 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten PreiseZuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Die angegebenen Preise verstehen sich per 100 kg bzw. 100 l, per Stück oder per Gebinde.

IV. Verpackung

  1. Einwegverpackungen gehen in das Eigentum des Käufers über. Leihverpackungen sind restlos entleert innerhalb von 3 Monaten in wiederverwendungsfähigem Zustand frei Hildesheim zurückzugeben. Erfolgt keine entsprechende Rückgabe des Leihgutes, so ist PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG berechtigt, den Wert des Leihguts dem Kunden in Rechnung zu stellen. Leihgebinde dürfen nicht zur Aufbewahrung fremder oder gebrauchter Produkte benutzt werden; sie sind vor Witterungseinflüssen zu schützen.

V. Liefer- und Leistungszeit

  1. Lieferfristen und Termine gelten, sofern PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG sie nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben hat, nur annähernd. Die Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Rohstoffmangelsituationen, Verkehrsstörungen, Wettereinfluss, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG eintreten, hat PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Insofern PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht aufZumindest grober Fahrlässigkeit von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG.
  4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Bei erheblichen Zahlungsrückständen ist PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.

VI. Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware zwecks Versendung das Lager von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  2. Nimmt der Kunde ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragsmäßig nicht ab, oder wird auf Wunsch des Kunden der Versand verzögert, ist PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder selbst zu verwahren. Der Kunde hat die entstehenden Lagerkosten, mindestens 0,5% des Kaufpreises für jeden Monat,Zu tragen, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind. PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über die WareZu verfügen und dem Kunden als Mindestschaden 20% des Kaufpreises in RechnungZu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass der tatsächlich entstandene Schaden erheblich geringer ist.

VII. Zahlungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne AbzugZahlbar. Serviceleistungen, z.B. Altsalzentsorgung, Regenerieren und Ausdampfen, Prüfchemikalien und -geräte sind sofort netto Kasse zahlbar.
  2. PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Kunde wird über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Gerät der Kunde in Verzug, so ist PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG berechtigt, ab dem betreffendenZeitpunktZinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weiter ist PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG berechtigt, für jede Mahnung dem Kunden einen Bearbeitungsaufwand von 10,00 Euro in Rechnung zu stellen.
  4. Der Kunde ist zur Aufrechnung,Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene EigentumZur Sicherung der Saldoforderung.
  2. Vermischt der Kunde die Ware von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG mit anderen beweglichen Sachen in untrennbarer Weise, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG unentgeltlich.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG ab, die die Abtretung annimmt. Der Kunde ermächtigt PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG berechtigt, die VorbehaltswareZurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen DritteZu verlangen. In derZurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

IX. Mängelrügen, Gewährleistungen

  1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende, unselbstständige Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. bei ausdrücklicher schriftlicher Garantieübernahme gewährt.
  2. Sachmängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Vermischungen und Verarbeitungen schriftlich binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Eingangstag der Lieferung beim Kunden,Zu rügen; nicht offensichtliche Mängel binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung sofort auf ihre Identität zu überprüfen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Anzeige bei PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG, gilt die Lieferung als genehmigt. Die Untersuchungspflichten gemäß § 377 HGB bleiben unberührt.
  3. Wird ein Sachmangel an der gelieferten Ware nachgewiesen, so wird von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG eine ErsatzlieferungZur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde das mangelhafte Produkt bzw. Produktteil an PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG zurückgesandt hat. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.
  4. Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung stehen dem Kunden nur dann zu, wenn die Pflichtverletzung von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
  5. Gibt der Kunde PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG keine Gelegenheit, sich von dem Vorliegen des Sachmangels zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, ist PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG gegenüber geltend gemachten Gewährleistungsansprüchen zur Zurückbehaltung berechtigt.
  6. Die Gewährleistungspflicht von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG erlischt bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der gelieferten Ware sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Ware durch den Kunden.
  7. PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, solange der Kunde seine Verpflichtungen PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt hat.
  8. Ergibt die Überprüfung eines gerügten Mangels, dass ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung sowie die Fracht- und VersandkostenZu Lasten des Kunden.
  9. Die Angaben von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KGZum Liefer- und Leistungsgegenstand in den Katalogen, Prospekten, Werbung und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr. Die Übernahme von Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien und der Ausschluss branchenüblicher Abweichungen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  10. Sämtliche Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten.

X. Haftung

  1. Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung von vertraglichen Pflichten, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, auch soweit solche Ansprüche imZusammenhang mit Mängelansprüchen des Kunden stehen,Zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG.
  2. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Kunden werden außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen der Mitarbeiter von PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1 und 2 nicht für die daraus herrührenden Ansprüche des Kunden auf Haftung für Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetz lässt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklichZu.
  4. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird die Haftung ausgeschlossen.
  5. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Auftragsannahme nach den PETROFER CHEMIE H. R. Fischer GmbH + Co. KG damals bekannten UmständenZu rechnen war.
  6. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf das Fünffache des Auftragswertes begrenzt.
  7. Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf vonZwölf Monaten ab Lieferung.
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