ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. GELTUNG DER BEDINGUNGEN

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800

Attnang-Puchheim erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim sie schriftlich bestätigt.

II. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

  1. Die Angebote von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von PETROFER CHEMIE GmbH, A4800 Attnang-Puchheim. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  2. Bestellte Mengen können über- oder unterschritten werden, wenn sie sich außerhalb der Gebindegrößen von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim bewegen oder wenn es sich um eine Sonderanfertigung handelt. Für die Berechnung ist das von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim festgestellte Abgangsgewicht maßgebend.
  3. Die Angestellten von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

III. PREISE/PREISBINDUNG

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 AttnangPuchheim an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 5 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Die angegebenen Preise verstehen sich per 100 kg bzw. 100 l, per Stück oder per Gebinde.

IV. VERPACKUNG

  1. Einwegverpackungen gehen in das Eigentum des Käufers über. Leihverpackungen sind restlos entleert innerhalb von 3 Monaten in wiederverwendungsfähigem Zustand frei AttnangPuchheim zurückzugeben. Erfolgt keine entsprechende Rückgabe des Leihgutes, so ist PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim berechtigt, den Wert des Leihgutes dem Kunden in Rechnung zu stellen. Leihgebinde dürfen nicht zur Aufbewahrung fremder oder gebrauchter Produkte benutzt werden; sie sind vor Witterungseinflüssen zu schützen.

V. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT

  1. Lieferfristen und Termine gelten, sofern PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 AttnangPuchheim sie nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben hat, nur annähernd. Die Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Rohstoffmangelsituationen, Verkehrsstörungen, Wettereinfluss, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 AttnangPuchheim eintreten, hat PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Insofern PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Zumindest grober Fahrlässigkeit von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim.
  4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Bei erheblichen Zahlungsrückständen ist PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 AttnangPuchheim berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.

VI. GEFAHRÜBERGANG

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware zwecks Versendung das Lager von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  2. Nimmt der Kunde ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragsmäßig nicht ab, oder wird auf Wunsch des Kunden der Versand verzögert, ist PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder selbst zu verwahren. Der Kunde hat die entstehenden Lagerkosten, mindestens 0,5 % des Kaufpreises für jeden Monat, Zu tragen, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind. PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über die Ware zu verfügen und dem Kunden als Mindestschaden 20 % des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass der tatsächlich entstandene Schaden erheblich geringer ist.

VII. ZAHLUNGEN

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von PETROFER CHEMIE GmbH, A4800 Attnang-Puchheim innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Serviceleistungen, z.B. Altsalzentsorgung, Regenerieren und Ausdampfen, Prüfchemikalien und -geräte sind sofort netto Kasse zahlbar.
  2. PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Kunde wird über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Gerät der Kunde in Verzug, so ist PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weiter ist PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim berechtigt, für jede Mahnung dem Kunden einen Bearbeitungsaufwand von 10,00 Euro in Rechnung zu stellen.
  4. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldoforderung.
  2. Vermischt der Kunde die Ware von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 AttnangPuchheim mit anderen beweglichen Sachen in untrennbarer Weise, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 AttnangPuchheim unentgeltlich.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim ab, die die Abtretung annimmt. Der Kunde ermächtigt PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

IX. MÄNGELRÜGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN

  1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende, unselbstständige Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. bei ausdrücklicher schriftlicher Garantieübernahme gewährt.
  2. Sachmängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Vermischungen und Verarbeitungen schriftlich binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Eingangstag der Lieferung beim Kunden, zu rügen; nicht offensichtliche Mängel binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung sofort auf ihre Identität zu überprüfen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Anzeige bei PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim, gilt die Lieferung als genehmigt. Die Untersuchungspflichten gemäß §377 HGB bleiben unberührt.
  3. Wird ein Sachmangel an der gelieferten Ware nachgewiesen, so wird von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim eine Ersatzlieferung zur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde das mangelhafte Produkt bzw. Produktteil an PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim zurückgesandt hat. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.
  4. Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung stehen dem Kunden nur dann zu, wenn die Pflichtverletzung von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
  5. Gibt der Kunde PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim keine Gelegenheit, sich von dem Vorliegen des Sachmangels zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, ist PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim gegenüber geltend gemachten Gewährleistungsansprüchen zur Zurückbehaltung berechtigt.
  6. Die Gewährleistungspflicht von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim erlischt bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der gelieferten Ware sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Ware durch den Kunden.
  7. PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, solange der Kunde seine Verpflichtungen PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt hat.
  8. Ergibt die Überprüfung eines gerügten Mangels, dass ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung sowie die Fracht- und Versandkosten zu Lasten des Kunden.
  9. Die Angaben von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim zum Liefer- und Leistungsgegenstand in den Katalogen, Prospekten, Werbung und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr. Die Übernahme von Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien und der Ausschluss branchenüblicher Abweichungen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  10. Sämtliche Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten.

X. HAFTUNG

  1. Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung von vertraglichen Pflichten, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Mängelansprüchen des Kunden stehen, Zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim.
  2. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Kunden werden außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen der Mitarbeiter von PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1 und 2 nicht für die daraus herrührenden Ansprüche des Kunden auf Haftung für Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetz lässt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu.
  4. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird die Haftung ausgeschlossen.
  5. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Auftragsannahme nach den PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim damals bekannten Umständen zu rechnen war.
  6. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf das Fünffache des Auftragswertes begrenzt.
  7. Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von Zwölf Monaten ab Lieferung.

XI. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

  1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen PETROFER CHEMIE GmbH, A-4800 Attnang-Puchheim und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen im Rahmen dieser Verkaufsbedingung ist A-4840 Vöcklabruck.

XII. UNWIRKSAMKEIT VON KLAUSELN

  1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommen. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen wird dadurch nicht berührt.

Wir hören zu. Wir entwickeln. Wir liefern.

Hoch